Voraussetzungen für den Service

Folgende Vereinbarungen gelten für die Servicestufe A:

  1. Es können nur solche Softwareprodukte Bestandteil der Servicevereinbarung sein, für die vom Kunden eine entsprechende Lizenz erworben wurde und dem jeweils aktuellen, von der DICAD Systeme GmbH (im Folgenden DICAD genannt) freigegebenen Stand entsprechen.
  2. Voraussetzung für Serviceleistungen ist der Einsatz einer von DICAD unterstützten, aktuellen Fassung des Betriebssystems durch den Kunden. Die Kosten für die aktuelle Betriebssystemsoftware trägt der Kunde (Kauf, Installation, Wartung, Pflege). Zur Mitwirkungspflicht des Kunden gehört eine regelmäßige Datensicherung.
  3. Sollte die neueste Betriebssystem- und/oder CAD-Programmversion eine Anpassung der Hardware erfordern, so teilt DICAD diese dem Kunden mit. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, der auch einen gesonderten Auftrag für die Hardware-Aufrüstung zu erteilen hat.
  4. Grundlage für die effektive Hilfestellung durch die Hotline sind Grundkenntnisse des Programmes, die auf einer von DICAD durchgeführten Schulung erworben wurden.
  5. Die Anforderung einer Serviceleistung durch den Kunden erfolgt durch ausreichend detaillierte Beschreibung unter Angabe von Produkt, Programmversion und Betriebssystem über das Online-Formular.

Gewährleistungen

Folgende Vereinbarungen gelten für die Servicestufe A:

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere in Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich im Zweifel als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
  3. Die Preise für Lieferungen gelten - sofern nicht anders vereinbart - ab DICAD. Versandkosten und andere zusätzliche Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.