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Servicevereinbarungen für CAD
Die Serviceleistungen der DICAD Systeme GmbH für die CAD-Programme untergliedern sich generell in die Leistungsstufen A und B, die folgende Leistungsmerkmale beinhalten:
Vertragsoptionen für die Leistungsstufen A und B:
1.1
Versorgung mit Updates auf den jeweils aktuellen, von DICAD Systeme GmbH (im Folgenden DICAD genannt) freigegebenen Stand, inkl. Handbüchern auf CD-ROM.
Zusätzliche Leistungen der Leistungsstufe A:
1.2
Hotline-Beratung gegenüber dem SP per Telefon, Telefax, Brief oder E-Mail, werktäglich in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr.
Unter folgender Telefonnummer ist die Hotline-Beratung erreichbar: +49 (0)2203 9313-131
Diese umfasst folgende Themen:
1.2.1
Allgemeine Programmhandhabung
1.2.2
Programminstallation
1.2.3
Organisation Netzwerkbetrieb
1.2.4
Beratung in Peripheriebereichen wie Koordinatengebern, Grafikeinstellungen und Ausgabegeräten bezüglich programmbezogener Vorgehensweisen, Handhabungen und Einstellungen.
1.2.5
Beratung bei kritischen Phasen, die der SP zu vertreten hat (wie Stromausfall, Fehlbedienung) oder Störung durch höhere Gewalt und den sich daraus ergebenden Wiederanlaufschwierigkeiten bei der Inbetriebnahme von STRAKON.
1.3
Handbuch auf CD
1.4
Pro Kalenderjahr 2 Tage ein kostenfreies STRAKON / STRAKIT Vertiefungsseminar in Köln für max. 2 Mitarbeiter zu den ausgeschriebenen Seminarterminen
(nicht in Anspruch genommene Seminartage verfallen jeweils am 31.12. des Jahres)
Zu den Serviceleistungen der DICAD Systeme GmbH gehören nicht:
1.5
Die Wiederherstellung anwendereigener Daten.
1.6
Individuelle Programmänderungen aufgrund spezifischer Anforderungen des SP.
1.7
Individualprogrammierung
1.8
Beratung bei der Handhabung und Betreuung des Betriebssystems einschließlich aller Komponenten wie Grafikkarten, Ausgabegeräten, Bandsicherungen, usw.
1.9
Beratung bei der Inbetriebnahme von neuen Rechnern, die nicht von DICAD geliefert wurden.
1.10
Betreuung von Netzwerken, die nicht von DICAD erstellt wurden.
Voraussetzungen für den Service
Folgende Vereinbarungen gelten für die Leistungsstufen A und B:
2.1
Es können nur solche Softwareprodukte Bestandteil der Servicevereinbarung sein, für die vom SP eine entsprechende Lizenz erworben wurde und dem jeweils aktuellen, von DICAD freigegebenen Stand entsprechen.
2.2
Voraussetzung für Serviceleistungen ist der Einsatz einer von DICAD unterstützten, aktuellen Fassung des Betriebssystems durch den SP. Die Kosten für die aktuelle Betriebssystemsoftware trägt der SP (Kauf, Installation, Wartung, Pflege). Zur Mitwirkungspflicht des SP gehört eine regelmäßige Datensicherung (siehe auch Ziffer 1.9).
2.3
Sollte die neueste Betriebssystem- und/oder CADProgrammversion eine Anpassung der Hardware erfordern, so teilt DICAD diese dem SP mit. Die Kosten hierfür trägt der SP, der auch einen gesonderten Auftrag für die Hardwareaufrüstung zu erteilen hat.
2.4
Grundlage für die effektive Hilfestellung durch die Hotline sind Grundkenntnisse des Programmes, die auf einer von DICAD durchgeführten Schulung erworben wurden.
2.5
Die Anforderung einer Serviceleistung durch den SP erfolgt durch ausreichend detaillierte Beschreibung unter Angabe von Produkt, Programmversion und Betriebssystem. Zur Vereinfachung sind bei Serviceanfragen in schriftlicher Form die entsprechenden Formblätter (HOTLINE-ANFRAGE) zu verwenden.
Die folgenden Vereinbarungen gelten für die Leistungsstufen A und B:
3.1
DICAD übernimmt für die Laufzeit dieser Servicevereinbarung die Gewähr, dass bei Wahrung der unter Ziffer 2 genannten Voraussetzungen die gewartete Software in der dokumentierten Leistungsfähigkeit und Funktionalität erhalten bleibt.
3.2
DICAD verpflichtet sich, Serviceleistungen an der Software während der Laufzeit dieser Vereinbarungen in angemessener Zeit zu erbringen, sofern der SP diese unverzüglich gemäß Ziffer 2.5 angefordert hat. Stellt der SP fest, dass durch DICAD abgeänderte Software trotz Beachtung der Bedienungsanleitung nicht entsprechend den von DICAD festgelegten Benutzerhandbüchern funktioniert, wird DICAD die gerügte Funktionsstörung eingrenzen und beseitigen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Ergebnis der Funktionsstörung reproduzierbar und die Beseitigung der Funktionsstörung bei angemessenem Aufwand technisch möglich ist.
3.3
Andere und/oder weitergehende Ansprüche jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind gegenüber DICAD ausgeschlossen.
Die folgenden Vereinbarungen gelten für die Leistungsstufen A und B:
4.1
Die Servicevereinbarung läuft über zwei Jahre und verlängert sich im Anschluss jeweils um ein Jahr. Die Laufzeit ist unabhängig von der gewählten Leistungsstufe bzw. einem Wechsel der Leistungsstufe.
4.2
Die Servicevereinbarung ist nach Ablauf des zweiten Jahres von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Monats schriftlich kündbar. Ein Wechsel zwischen den Leistungsstufen ist zum Ende eines jeden Monats möglich.
Die folgenden Vereinbarungen gelten für die Leistungsstufen A und B:
5.1
Die Zahlung der Servicekosten erfolgt monatlich per Einzugsermächtigung.
5.2
Grundlage der Servicekosten ist die Anzahl der erworbenen Lizenzen pro Produkt.
5.3
Die Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.
5.4
DICAD behält sich eine jährliche Anpassung der Servicekosten vor.
5.5
Befindet sich der SP mit der Zahlung der Servicekosten im Rückstand, ist DICAD berechtigt, Lieferungen und Leistungen vom Zahlungseingang abhängig zu machen.
5.6
Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Serviceleistungen ist nicht möglich.
Die folgenden Vereinbarungen gelten für die Leistungsstufen A und B:
6.1
Für Serviceleistungen, die über den Rahmen der jeweiligen Leistungsstufen hinausgehen, steht werktäglich eine kostenpflichtige Hotline unter der Telefonnummer 0900 1342231 (0900 1DICAD1) in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt über den Telefonprovider des SP. Entsprechend der realen Gesprächsdauer werden EUR 2,49 (inkl. MwSt.)/Min. aus dem dt. Festnetz berechnet. Der Mobilfunkpreis kann hiervon abweichen.
6.2
Für alle weiteren Punkte gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
